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...Ihr MUSS an Schutz

Prüfung von PSAgA

 

Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstung  gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

 

  • Auffanggurte
  • Verbindungsmittel
  • Höhensicherungsgeräte
  • Abseil- und Rettungsgeräte
  • Steigschutzläufer
  • Helme
  • Anschlageinrichtungen

 

 

 

 

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